Empfehlungen für eine gute Fondsverwaltung

EMPFEHLUNGEN FÜR EINE GUTE FONDSVERWALTUNG

Für die Aalborg Seamen's Home Foundation gelten die "Recommendations for Good Foundation Governance", die auf der Website des Committee for Good Foundation Governance abrufbar sind www.godfondsledelse.dk. Hier folgt es Satzunge Erklärung zur guten Unternehmensführung, vgl. § 77a des dänischen Jahresabschlussgesetzes.

Empfehlung Der Fonds folgtDie Stiftung erklärt
1. Transparenz und Kommunikation
1.1. empfohlendass der Vorstand Richtlinien für die externe Kommunikation beschließt, die u.a. festlegen, wer sich im Namen der kommerziellen Stiftung und zu welchen Themen an die Öffentlichkeit wenden kann und soll. Die Richtlinien sollen dem Bedürfnis nach Transparenz und dem Bedarf und der Möglichkeit der Stakeholder gerecht werden, relevante aktuelle Informationen über die Angelegenheiten der Stiftung zu erhalten.Die Stiftung folgt.
Bitte beachten Sie die Geschäftsordnung der Stiftung.
 
2. Aufgaben und Zuständigkeiten des Verwaltungsrats
2.1 Allgemeine Aufgaben und Zuständigkeiten
2.1.1 Die empfohlendass der Vorstand mindestens einmal jährlich die Gesamtstrategie und die Ausschüttungspolitik der Stiftung auf der Grundlage der Satzung überprüft, um sicherzustellen, dass die kommerzielle Stiftung in Übereinstimmung mit dem Zweck und den Interessen der Stiftung arbeitet.Der Fonds wird verfolgt.
Fester Punkt auf der Tagesordnung für die Verwaltungsratssitzung im Juni.
 
2.2 Präsident und Vizepräsident des Verwaltungsrats
2.2.1 Die empfohlendass der Vorsitzende des Verwaltungsrats die Sitzungen des Verwaltungsrats organisiert, einberuft und leitet, um eine effiziente Arbeit des Verwaltungsrats zu gewährleisten und die bestmöglichen Bedingungen für die individuelle und kollektive Arbeit der Verwaltungsratsmitglieder zu schaffen.Die Stiftung folgt. 
2.2.2 Die empfohlenBeauftragt der Vorstand - neben dem Vorsitz - ausnahmsweise den Vorstandsvorsitzenden mit der Wahrnehmung besonderer operativer Aufgaben für die kaufmännische Stiftung, so sollte durch einen Vorstandsbeschluss sichergestellt werden, dass der Vorstand die unabhängige Gesamtleitungs- und Kontrollfunktion behält. Eine angemessene Arbeitsteilung zwischen dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem übrigen Verwaltungsrat und einem etwaigen Vorstand sollte gewährleistet sein.Die Stiftung folgt. 
2.3 Zusammensetzung und Organisation des Verwaltungsrats
2.3.1 Die empfohlendass der Verwaltungsrat kontinuierlich bewertet und festlegt, über welche Kompetenzen er verfügen muss, um die ihm obliegenden Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.Die Stiftung folgt. 
2.3.2 Die empfohlendass der Verwaltungsrat unter Beachtung etwaiger Ernennungsrechte in der Satzung ein strukturiertes, gründliches und transparentes Verfahren für die Auswahl und Nominierung von Kandidaten für den Verwaltungsrat gewährleistet.Die Stiftung folgt.
Alle neuen Kandidaten werden in den Verwaltungsratssitzungen besprochen.
 
2.3.3 Die empfohlendass die Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Grundlage ihrer persönlichen Qualitäten und Kompetenzen ernannt werden, wobei die Gesamtkompetenzen des Verwaltungsrats zu berücksichtigen sind, und dass bei der Zusammensetzung und Ernennung neuer Mitglieder des Verwaltungsrats der Notwendigkeit der Erneuerung - im Vergleich zur Notwendigkeit der Kontinuität - und der Notwendigkeit der Vielfalt, z. B. in Bezug auf Geschäfts- und Dividendenerfahrung, Alter und Geschlecht, Rechnung getragen wird.Die Stiftung folgt. 
2.3.4 Die empfohlendass die Zusammensetzung des Vorstands, einschließlich der Diversität, jährlich im Geschäftsbericht und auf der Website der kommerziellen Stiftung, sofern vorhanden, beschrieben wird und dass die folgenden Informationen über jedes Vorstandsmitglied gegeben werden:
- den Namen und die Position des betreffenden Mitglieds,- das Alter und das Geschlecht des betreffenden Mitglieds,- das Datum des Eintritts in den Verwaltungsrat, die Angabe, ob das Mitglied wiedergewählt wurde, und den Ablauf der laufenden Amtszeit,- etwaige besondere Kompetenzen des Mitglieds,- die sonstigen Verwaltungsratsmandate des Mitglieds, darunter Positionen in Vorständen, Verwaltungsräten und Aufsichtsräten, einschließlich Verwaltungsausschüssen, in dänischen und ausländischen Stiftungen, Unternehmen, Institutionen und anspruchsvollen organisatorischen Aufgaben,- welche Mitglieder von Behörden/Gebern usw. ernannt werden und- ob das Mitglied als unabhängig gilt.
Die Stiftung folgt.
In den Jahresabschlüssen auszuweisen.
 
2.3.5 Die empfohlendass die Mehrheit der Vorstandsmitglieder der kommerziellen Stiftung nicht auch dem Vorstand oder der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft(en) der Stiftung angehört, es sei denn, es handelt sich um eine hundertprozentige tatsächliche Holdinggesellschaft.Nicht anwendbar. 
2.4 Unabhängigkeit
2.4.1 Die empfohlendass ein angemessener Anteil der Verwaltungsratsmitglieder unabhängig ist.

 

Besteht der Verwaltungsrat (ohne von den Arbeitnehmern gewählte Mitglieder) aus bis zu vier Mitgliedern, sollte mindestens ein Mitglied unabhängig sein. Besteht der Verwaltungsrat aus fünf bis acht Mitgliedern, sollten mindestens zwei Mitglieder unabhängig sein. Besteht der Verwaltungsrat aus neun bis elf Mitgliedern, sollten mindestens drei Mitglieder unabhängig sein, usw.

Ein Vorstandsmitglied gilt in diesem Zusammenhang nicht als unabhängig, wenn es:

- Vorstandsmitglied oder leitender Angestellter der Stiftung oder einer wesentlichen Tochtergesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens der Stiftung ist oder in den letzten drei Jahren war,

- innerhalb der letzten fünf Jahre von der Stiftung/Gruppe oder einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen der Stiftung in irgendeiner anderen Funktion als als Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung der Stiftung eine erhebliche Vergütung, einschließlich Ausschüttungen oder sonstiger Vorteile, erhalten hat,

- innerhalb des letzten Jahres eine wesentliche Geschäftsbeziehung (z.B. persönlich oder indirekt als Partner oder Angestellter, Aktionär, Kunde, Lieferant oder Mitglied der Geschäftsführung von Unternehmen mit ähnlichen Verbindungen) mit der Stiftung/Gruppe oder einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen der Stiftung unterhalten hat,

- Angestellter oder Partner eines externen Wirtschaftsprüfers ist oder in den letzten drei Jahren war,

- seit mehr als 12 Jahren Mitglied des Stiftungsrats oder der Geschäftsleitung der Stiftung ist,

- mit Personen, die nicht als unabhängig gelten, eng verwandt sind oder ihnen anderweitig besonders nahe stehen,

- ein Stifter oder bedeutender Spender ist, wenn der Zweck der Stiftung darin besteht, seine Familie oder andere ihm besonders nahestehende Personen zu unterstützen, oder

- ein Führungsmitglied einer Organisation, einer anderen Stiftung oder einer ähnlichen Einrichtung ist, die von der Stiftung erhebliche Zuwendungen erhält oder in den letzten fünf Jahren wiederholt erhalten hat.

Die Stiftung folgt. 
2.5 Benennungszeitraum
2.5.1 Die empfohlendass die Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Mindestdauer von zwei Jahren und eine Höchstdauer von vier Jahren ernannt werden.Die Stiftung folgt. 
2.5.2 Die empfohlendass eine Altersgrenze für die Mitglieder des Verwaltungsrats festgelegt wird, die im Geschäftsbericht oder auf der Website der Stiftung veröffentlicht wird.Die Stiftung folgt. 
2.6 Bewertung der Arbeit des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
2.6.1 Die empfohlendass der Verwaltungsrat ein Bewertungsverfahren einführt, bei dem der Beitrag und die Leistung des Verwaltungsrats, des Vorsitzenden und der einzelnen Mitglieder jährlich bewertet und die Ergebnisse vom Verwaltungsrat erörtert werden.Die Stiftung folgt. 
2.6.2 Die empfohlendass der Vorstand jährlich die Arbeit und Leistung aller Führungskräfte und/oder Verwaltungsratsmitglieder nach vorher festgelegten klaren Kriterien bewertet.Die Stiftung folgt. 
3. Vergütung der Geschäftsführung
3.1.1 Die empfohlendass die Vorstandsmitglieder kommerzieller Stiftungen mit einem festen Betrag vergütet werden und dass die Mitglieder eines Vorstands mit einem festen Betrag vergütet werden, möglicherweise kombiniert mit einem Bonus, der nicht von der finanziellen Leistung abhängen sollte. Die Vergütung sollte die Arbeit und die Verantwortung widerspiegeln, die mit der Position verbunden sind.Die Stiftung folgt. 
3.1.2 Die empfohlendass in der Jahresrechnung die Gesamtvergütung offengelegt wird, die jedes Mitglied des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung von der kommerziellen Stiftung und von anderen Unternehmen der Gruppe erhält. Darüber hinaus sollten Informationen über alle anderen Vergütungen offengelegt werden, die Verwaltungsratsmitglieder, die keine Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat sind, für die Wahrnehmung von Aufgaben für die Stiftung, Tochtergesellschaften der Stiftung oder mit der Stiftung verbundene Unternehmen erhalten.Der Fonds folgt nicht.Die Stiftung legt die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats nicht offen, da dies dazu führen würde, dass das Gehalt des Verwaltungsratsmitglieds vom Jahresabschluss abgezogen werden könnte.

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